Weiterbildung

Die wfg fördert Bildung.

Sie wollen sich weiterbilden? Dann lohnt es sich, die Nutzung des Bildungsschecks zu prüfen. Damit unterstützt das Land NRW vorwiegend berufstätige sowie berufsrückkehrende Frauen und Männer bei Ihrer Weiterbildung.

Leider können wir aus personellen Gründen (Elternzeit) ab dem 01.01.2023 keine Beratung und Ausstellung von Bildungsschecks mehr anbieten.

Über folgenden Link können Sie nach weiteren Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen: Beratungsstellensuche — Weiterbildungsberatung NRW.

Alle Informationen über den Bildungsscheck können Sie unter diesem Link nachlesen: Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen — Weiterbildungsberatung NRW.

Bildungs-
scheck

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Der Bildungsscheck

Das Land NRW übernimmt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bis zu 50 Prozent (maximal 500 €) der finanziellen Kosten für Ihre Weiterbildungsmaßnahme. 

Einen Bildungsscheck können Sie maximal einmal pro Jahr bekommen.

Mit diesem können Sie berufsspezifische Kurse ebenso finanzieren wie Computer-, Rhetorik- oder Sprachkurse.

Beantragen können Sie als Person einen Bildungsscheck, wenn das Folgende gilt:

Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt mindestens 20.000 Euro und maximal 40.000 Euro bei Einzelveranlagung bzw. mindestens 40.000 und maximal 80.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten (laut Steuerbescheid Finanzamt, nicht älter als 3 Jahre).

Beantragen können Sie als Unternehmen einen Bildungsscheck, wenn das Folgende gilt:

Das Unternehmen hat max. 50 Beschäftigte und hat innerhalb des laufenden Jahres noch keine 10 Bildungsschecks erhalten.

wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH