Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildung, höchstens 500 Euro. Sie zahlen daher nur einen Teil an den Weiterbildungsanbieter.
Der Spargutschein ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber. Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.