In den wenigsten Fällen lassen sich die Investitionen und Betriebsmittel für das neu zu gründende Unternehmen komplett durch Eigenkapital finanzieren. Eine Alternative zum Kredit der Hausbank ist die Finanzierung durch ein öffentliches Förderprogramm. Die Mittel werden dann bei Bundesprogrammen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder bei Landesprogrammen von der NRW.BANK zur Verfügung gestellt.
Der Vorteil dieser öffentlichen Förderprogramme sind Zinsvergünstigungen, Haftungsfreistellungen und Tilgungsfreijahre. Außerdem ist häufig eine vorzeitige Tilgung kostenfrei.
Das "KfW-Gründerkredit - StartGeld" ist das Standardprogramm für kleine Existenzgründungen. Mit einer maximalen Darlehenshöhe von bis zu 100.000 € können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Die Laufzeit kann 5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren betragen. Die obligatorische Haftungsfreistellung in Höhe von 80 % macht das Programm besonders attraktiv.
Der NRW.BANK Gründungskredit ist für größere Vorhaben in NRW mit einem Kreditvolumen zwischen 25.000 € und 5 Mio. € und gesicherter Gesamtfinanzierung vorgesehen. Als Laufzeitvarianten für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel stehen 5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr, 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren und 20 Jahre mit drei Tilgungsfreijahren zur Verfügung. Ggf. kann dieser Kredit mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW kombiniert werden.
Bei dem ERP-Kapital für Gründung handelt es sich um ein Nachrangdarlehen, d. h. dass dieses Darlehen nicht besichert werden muss. Es stärkt dadurch das Eigenkapital. Allerdings können nur bis zu 30 % der förderbaren Kosten mit diesem Kredit abgedeckt werden. Eine Kombination mit anderen Programmen ist daher notwendig. Eigenkapital muss in der Höhe von 15 % des Kapitalbedarfs eingesetzt werden. Der maximale Kreditbetrag ist 500.000 €. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre bei sieben Tilgungsfreijahren.
KfW-Startgeld, ERP-Kapital für Gründung und der NRW.BANK.Gründungskredit werden bei der Hausbank beantragt.
Das NRW.EU.Mikrodarlehen ist ein Sonderprogramm für eine spezielle Zielgruppe. Es richtet sich an Personen mit einem tragfähigen Gründungskonzept und fehlender Finanzierungsmöglichkeit über die Hausbank. Auch Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können Erweiterungs-/Wachstumsinvestitionen fördern lassen. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 5.000 € und 25.000 €. Die Laufzeit ist festgelegt auf sechs Jahre, die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Gründer, die dieses Programm in Anspruch nehmen möchten, verpflichten sich, während der ersten zwei Jahre eine Begleitberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung des Mikrodarlehens erfolgt über das STARTERCENTER NRW.

Susanne Bracht
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