Die Potentialberatung soll Unternehmen und deren Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Unter Beteiligung der Beschäftigten ermittelt der vom Unternehmen beauftragte Berater zunächst die Stärken und Schwächen des Unternehmens. Danach wird gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten ein Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe entwickelt. Die vereinbarten Veränderungsschritte werden durch den externen Berater begleitet und umgesetzt.
Gefördert werden können
Der Beratungsgegenstand der Potenzialberatung muss mindestens einem der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden können:
Die Zusammenhänge und Wechselwirkungen dieser Bereiche sind zu beachten.
Die Regionalagentur stellt einen Beratungsscheck aus, der einen zeitnahen Beratungsbeginn ermöglicht. Die Bewilligung und Auszahlung des kompletten Förderbetrages erfolgt nach Abschluss der Potenzialberatung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Sparten Kohle und Stahl, Schiffbau, Landwirtschaft oder Fischerei sowie teilweise auch Unternehmen einer nachgelagerten Produktionsstufe und solche, die mehr als 100.000 € aus EU-Mitteln erhalten haben (sogen. De-Minimis-Regelung). Fleischereien sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.

Ursula Rode-Schäffer
Geschäftsführerin
Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland
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