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Mittelstand.innovativ!

Damit Ihr Unternehmen künftig enger mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten und Innovationen schneller in den betrieblichen Alltag umsetzen kann, hat das Innovationsministerium im Rahmen von Mittelstand.innovativ! ein gezieltes Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ins Leben gerufen. Es besteht zum einen aus dem Innovationsassistent, Innovationsgutschein und Innovationsdarlehen.


Innovationsassistent

Innovationsassistent unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Einstellung von Universitäts- und Fachhochschul-Absolventinnen und Absolventen eines technischen, technisch-betriebswirtschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Studiums im Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis von mindestens 24 Monaten.

Gefördert wird die Beschäftigung von InnovationsassistentInnen zur Bearbeitung von

  • Innovationsprojekten
    Als Innovationsprojekte gelten Vorhaben, die auf die Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse oder auf die Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten und Herstellungsverfahren abzielen und für das Unternehmen eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hat.
  • Kooperationsprojekten
    Als Kooperationsprojekt gelten Vorhaben, die mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung durchgeführt werden und den Wissens- und Technologietransfer in das Unternehmen zum Ziel hat.

Förderhöhe:

  • 22.500 € pro Jahr für Unternehmen, die bislang noch keine HochschulabsolventInnen beschäftigen
  • sonst 15.000 € pro Jahr

Innovationsgutschein

Der Innovationsgutschein fördert externe Beratungs- und F&E-Leistungen durch Forschungslabore europäischer Hochschulen und Institute. Die Beratungskosten werden zu 50% erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80%. Der Gutschein für Beratungsleistungen hat einen Gegenwert von bis zu 5.000 €, für F&E-Leistungen von bis zu 10.000 €.

Für Unternehmen in der Region steht das Institut für Technologie und Wissenstransfer im Kreis Soest (TWS) mit dem Sitz an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest, zur Verfügung.


Innovationsdarlehen

Das NRW.Innovationsdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe fördert Investitionsvorhaben, welche

  • die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
  • die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder
  • die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren

zum Ziel haben.

Durch das zinsgünstige Darlehen mit einer Darlehenshöhe von 25.000 € bis 5 Mio. € können u.a. folgende innovative Maßnahmen gefördert werden:

  • Investitionen für das Anlagevermögen
  • Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen
  • Lizenzerwerbe
  • Erste Messeteilnahmen

Die Laufzeit kann 5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren betragen. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Ersatzinvestitionen werden nicht gefördert.