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Aktuelles

Beratung | 07.09.10

"Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung"

Verlängerung der Antragsphase des Förderprogramms bis Mitte 2011

Logo "Erfolgsfaktor Familie"

Die Antragsphase für das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierte Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde um ein halbes Jahr bis Mitte 2011 verlängert. Bewerben können sich Unternehmen, Institutionen und Träger, die Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr schaffen wollen. Die Förderdauer ist auf maximal zwei Jahre begrenzt und endet spätestens am 31. Dezember 2012. Mit der verlängerten Antragsphase haben Unternehmen nun noch bis zum 1. Juli 2011 Gelegenheit, ein betriebliches Betreuungsprojekts mit Fördermitteln aus dem Programm zu starten.

Gute Kinderbetreuung gehört zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland", begründete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Verlängerung. "Unternehmen können durch betriebliche Kinderbetreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Davon profitieren Beschäftigte und ihre Familien. Und davon profitieren die Unternehmen, die durch familienfreundliche Angebote für gut ausgebildete Fachkräfte attraktiver werden."

Insbesondere interessierten Unternehmen, die ihr Hauptaugenmerk in den letzten Monaten auf die Bewältigung der Wirtschaftskrise richten mussten, verschafft die Verlängerung der Antragsfrist neue Spielräume. Planungen zu betrieblichen Betreuungsprojekten können in Ruhe konkretisiert und noch mit Hilfe des Förderprogramms umgesetzt werden. Damit kann das Förderprogramm dazu beitragen, dass für mehr Unternehmen die Vorteile einer betrieblichen Kinderbetreuung spürbar werden.

Um Unternehmen und Institutionen bei der Schaffung neuer betrieblicher Kinderbetreuungsplätze zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium im Februar 2008 das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung gestartet. Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, aber auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts wie beispielsweise Hochschulen können an dem Förderprogramm teilnehmen. Voraussetzung ist, dass neue, zusätzliche Betreuungsgruppen für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren in bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden.

Gefördert werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Betreuungsplatz im Jahr. Der Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird als Anschubfinanzierung bis zu zwei Jahre lang gezahlt, höchstens jedoch bis zum Ende der Programmlaufzeit am 31. Dezember 2012. Daneben können Unternehmen, Hochschulen und Trägern der Betreuungseinrichtung eine Kofinanzierung durch Länder und Kommunen beantragen.

Mit dem Förderprogramm leistet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eltern und Betriebe sollen darin unterstützt werden, individuelle und passgenaue Betreuungslösungen zu finden.