Unternehmen, die sich in schwierigen Fahrwassern bewegen, haben nicht selten Probleme mit ihrer Hausbank. Für notwendige Investitionen werden keine Kredite mehr zur Verfügung gestellt. Weitere Sicherheiten werden gefordert. In solchen Situationen kann die Unterstützung durch die NRW.BANK, die Bürgschaftsbank NRW oder die KfW eine geeignete Alternative sein. Durch Haftungsfreistellungen und Bürgschaften werden der Hausbank wieder Spielräume für die Kreditgewährung gegeben.
Bei Finanzierungsengpässen kann eine Bürgschaft des Landes oder der Bürgschaftsbank NRW sehr hilfreich sein. Sie ermöglicht es, den Hausbanken mehr Spielraum bei der Gewährung von Krediten zu geben (sowohl im Kontokorrentbereich als auch bei mittel- und langfristigen Darlehen). Auch bereits im Vorfeld einer akuten Krise sollte häufiger über die Beantragung einer Bürgschaft nachgedacht werden, da zum einen die Kreditkonditionen dadurch maßgeblich verbessert werden, zum anderen bei Eintritt in die Krise dann noch ausreichende Möglichkeiten für weitere Kredite vorhanden sind.
Die 80 %ige Ausfallbürgschaft bei der Bürgschaftsbank NRW bis zu 1,25 Mio. € wird über die Hausbank beantragt. In Einzelfällen ist eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) bis zu einer Summe von 100.000 € möglich. Eine Bürgschaft ab 1,25 Mio. € wird beim Land NRW über die PwC Deutsche Revision in Düsseldorf beantragt.
Bis Ende 2010 ist es noch möglich, Mittel aus dem KfW-Sonderprogramm zu erhalten. Für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln stehen zu günstigen Konditionen Hilfen für Unternehmen bereit, die sich zwar durch die allgemeine Finanzkrise in einer Krisensituation befinden, dies aber vor dem 01.07.2008 nachweislich nicht waren.
Mittelständische Unternehmen aus NRW können mit dem NRW.BANK.Konjunkturkredit einen Kreditbetrag zwischen 25.000 € und 5 Mio. € erhalten. Die Laufzeiten liegen zwischen 4 und 10 Jahren ohne Tilgungsfreijahre oder 4 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren. Unternehmen, die seit mehr als zwei Jahren erfolgreich am Markt sind, können eine 50 %ige Haftungsfreistellung erhalten.
Mit dem KfW-Unternehmerkredit können u. a. auch vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden. Für diesen Fall bietet sich die Betriebsmittelvariante des Programms an, die eine Laufzeit von 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr hat. Darüber hinaus bietet das Programm für Investitionen Laufzeiten von 10 Jahren mit zwei Tilgungsfreijahren, 20 Jahren mit drei Tilgungsfreijahren und endfällige Varianten mit 12 und 20 Jahren. Grundsätzlich ist ein Kreditbetrag von bis zu 10 Mio. € möglich. Für Betriebsmittel, bei endfälligen Darlehen und Unternehmen, die weniger als zwei Jahre am Markt sind, wird keine Haftungsfreistellung gewährt. In allen anderen Fällen besteht die Möglichkeit einer 50 %igen Entlastung von der Haftung.
Die Antragstellung dieser Programme erfolgt über die Hausbank.

Susanne Bracht
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