Auch nach der Unternehmensgründung müssen sich Unternehmer zahlreichen Herausforderungen stellen. Manchmal kann es hilfreich sein, kompetente Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen.
Bestehende Unternehmen können bis fünf Jahre nach der Gründung einen Zuschuss zu den Kosten für eine Unternehmensberatung erhalten. Der Zuschuss beträgt im Kreis Soest 50 % der Kosten bei einem maximal förderfähigen Tageshonorar von 800 €. Das gesamte Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrenze von 6.000 € nicht überschreiten.
Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe von 90 %, bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000 €.
Beantragt wird die Förderung bei einem Regionalpartner der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Als einer dieser Regionalpartner im Kreis Soest nimmt die Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH die Anträge entgegen.

Susanne Bracht
Telefon 02921 30-3040
susanne.bracht(at)kreis-soest.de
Raum 1.043
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)